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Arbeitssicherheit
Gemäß § 1 und § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) über
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat ein Betrieb, der mindestens einen bei der Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitnehmer beschäftigt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen unter anderem, den Betrieb bzw. den Arbeitsgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und bei der Unfallverhütung, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit/des Arbeitsplatzes zu unterstützen und zu beraten.
Diese Herausforderung haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Häufig kursiert noch das Vorurteil – Arbeitsschutz kostet nur Geld und „bringt nichts“. Unterschiedliche Studien haben aber im Laufe der Zeit belegt, dass ergonomisch und sicher gestaltete Arbeitsplätze eine der grundlegenden Voraussetzungen für Motivation, Selbstvertrauen und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter in einem Unternehmen sind. Davon hängen nicht zuletzt Ausfallzeiten der Mitarbeiter, Produktivität und Ertrag eines Unternehmens ab.
Häufig können schon kleinere Veränderungen der
Arbeitsplatzgestaltung große Wirkungen erzielen.
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Durch Optimierung interner Arbeitsabläufe lässt sich zum
Beispiel vielfach eine wesentlich höhere Produktivität und somit
eine höherer Ertrag für ein Unternehmen erzielen.
Arbeitsschutz geht uns alle an, denn die Gesundheit des Mitarbeiters ist das höchste Gut jedes Unternehmens.
Wir beraten Sie gern rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Ein Anruf genügt.
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